- Preiswahrheit und Preisklarheit
Es gibt gesetzliche Regelungen über Preiswahrheit und Preisklarheit. Auf dieser Seite werden Sie darüber informiert.
Regelung
Für jede Leistung muss ein fester Preis angekündigt und eingehalten werden. Folgende Leistungsgruppen gibt es:
- Grundbetrag: Allgemeine Aufwendungen, theoretischer Unterricht incl. der theoretischen Vorprüfungen. Das Lehrmaterial ist im Grundbetrag nicht enthalten und muß extra bezahlt werden.
- Fahrstunde: zu je 45 Minuten (ges. Regelzeit)
- Überlandfahrt: Ausbildungsfahrten auf Bundes- und Landstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften
- Autobahnfahrt: Ausbildungsfahrten auf Autobahnen
- Nachtfahrt: Ausbildungsfahrten bei Dunkelheit bzw. ab Dämmerung
Auch die Preise für die so genannten Pflichtstunden (Sonderfahrten) müssen sich jeweils auf die Regelzeit von 45 Min. beziehen.
- Vorstellung zur theoretischen Prüfung: Entgelt für Aufwendungen der Fahrschule mit der theoretischen Prüfung
- Vorstellung zur praktischen Prüfung: Entgelt für Aufwendungen der Fahrschule mit der praktischen Prüfung
Das Entgelt für die Vorstellung zur theoretischen und praktischen Prüfung muss jeweils getrennt auf der Rechnung ausgewiesen werden. Anfallende TÜV oder DEKRA Gebühren sind extra auszuweisen und an die jeweiligen Institutionen zu entrichten. In der Regel werden die TÜV oder Dekra Gebühren von den Fahrschulen eingezogen und weitergeleitet.
Alle Preisangaben müssen einschließlich der Mehrwertsteuer angegeben sein. Pauschalpreise (z.B. 1000 .- Euro für den Motorrad-Führerschein) sind unzulässig.
Alle Preisangaben müssen sich auf die oben genannten Leistungsgruppen beziehen. Preislisten müssen für jede Führerscheinklasse klar überschaubar sein.
Mit billigem Fahrstundenpreis angelockt und teuren Prüfungspreisen abgezockt!
Fragen Sie nicht nur nach dem einzelnen Fahrstundenpreis. Ganz wichtig sind auch die Vorstellungspreise für die theoretische und praktische Prüfung. Fahrschulen, die weniger seriös arbeiten, locken oftmals mit einem besonders günstigen Fahrstundenpreis. Dies muß aber wieder ausgeglichen werden. Und das könnte über die Vorstellungspreise passieren. Am Ende der Ausbildung kommt dann die böse Überraschung in Form von übermäßig hohen Vorstellungspreisen zur theoretischen und praktischen Prüfung.
Fragen Sie also immer nach allen Preisen in der Fahrschule. Es ist unzulässig, dass man Ihnen weitere Kosten aufbrummt (z.B. für Service-Leistungen). Mit dem Grundbetrag haben Sie alle allgemeinen Aufwendungen und den Theorie-Unterricht bereits bezahlt.
Was passiert, wenn Sie bei der Theorie-Prüfung durchfallen?
- Wenn Sie bei der theoretischen Prüfung durchgefallen sind und deshalb eine weitere Theoretische Ausbildung notwendig ist, kann die Fahrschule einen Teilgrundbetrag berechnen. Aber auch nur dann, wenn das dafür fällige Entgelt im Preisaushang bekannt gegeben ist und es in Ihrem Ausbildungsvertrag steht.
Was passiert, wenn Sie die praktische Prüfung nicht beim ersten male bestehen?
- Wenn die praktische Prüfung nicht bestanden wurde, dann fallen bis zur nächsten Prüfung noch ein paar Fahrstunden an die auch bezahlt werden müssen. Zusätzlich kommt noch das Vorstellungsentgelt für die praktische Prüfung dazu. Weitere Kosten fallen nicht mehr an.
Sind es faire Preise? Stimmt auch das Verhältnis?
Die nachfolgende Übersicht hilft Ihnen, um einen Überblick über das Verhältnis zu bekommen in dem sich Preise bewegen sollten:
Gemessen am Betrag einer normalen Fahrstunde sollte….
- der Grundbetrag nicht mehr als das 10-fache
- die einzelne Sonderfahrt nicht mehr als das 1,5 fache
- die Summe der beiden Entgelte für die Vorstellung zur Prüfung (Theorie und Praxis) sollte nicht mehr als das 5-fache
und wenn eine Fahrschule nach nicht bestandener Theorieprüfung einen Teilgrundbetrag verlangt, sollte auch dieser nicht mehr als das 5-fache
betragen.
Wenn sich die Preise in diesem Verhältnis bewegen, dann können Sie davon ausgehen, dass in dieser Fahrschule seriös gearbeit wird und absolute Preiswahrheit und Preisklarheit herrscht.
(Quelle: Fahrlehrerverband Baden-Württemberg)